Für bewilligte ZIM-Projekte können zusätzlich vermarktungsfördernde Leistungen gefördert werden. Dabei handelt es sich um Leistungen zur Markteinführung wie Innovationsberatungsdienste, Innovationsunterstützende Dienstleistungen, Messeauftritte sowie Beratungen zu Produktdesign und Vermarktung. Die von externen Anbietern durchgeführten Leistungen beziehen ausschließlich auf das bewilligte ZIM-FuE-Projekts.
Die Zuwendung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Förderquote beträgt 50 % der zuwendungsfähigen Kosten und pro gefördertes Projekt sind bis zu 100.000 € zuwendungsfähig.
Zuwendungsfähige Projektkosten sind Kosten für die vorgenannten Leistungen a), b) und c) externer Dritter. Es werden die Nettokosten der Leistungen angesetzt.
Antragsberechtigt sind Unternehmen deren FuE-Projekt im ZIM-Programm bewilligt wurde.
Die Leistungen zur Markteinführung können ab Bewilligung, spätestens jedoch 18 Monate nach Ende der Projektlaufzeit des ZIM-FuE-Projekts beantragt werden.