Gefördert wird der Neubau/Ersterwerb eines Effizienzhauses 40 bzw. Effizienzgebäudes 40, welches zusätzlich
spezifische Grenzwerte für die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus gemäß dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) erreichen muss und keine Wärmeerzeuger auf Basis fossiler Energie oder Biomasse aufweist.
Die Förderung erfolgt als Förderdarlehen durch die KfW.
Antragsberechtigt sind Unternehmen, natürliche Personen (Privatpersonen) und Einzelunternehmer, sonstige juristische Personen des Privatrechts, gemeinnützige Organisationen, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts.
Nachdem der „Nachweis eines Beratungsgespräches“ unterzeichnet wurde, dürfen Bauaufträge vergeben werden. Der Bau selbst darf erst nach Antragstellung bei der KfW erfolgen.