Für Innovationsvorhaben beträgt die maximale Fördersumme 5 Millionen Euro. Bei der Innovationsförderung können Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben, einschließlich Prozessinnovationen beziehungsweise nichttechnische Innovationen und Dienstleistungsinnovationen gefördert werden. Damit soll die Erschließung neuer Marktfelder gelingen und eine Erhöhung der Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit sowie der Innovationskraft der Unternehmen in Baden-Württemberg erreicht werden.
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe aus Baden-Württemberg, bei Verbundvorhaben auch gemeinsam mit Forschungseinrichtungen und Hochschulen aus Baden-Württemberg. Die Fördersätze sind abhängig von der Unternehmensgröße. Kleine und mittlere Unternehmen erhalten demnach besonders attraktive Förderkonditionen und können in Verbundvorhaben bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten erstattet bekommen. Der Umsetzungszeitraum der Förderprojekte soll 24 Monate betragen.
Folgendes Video über dieses Thema wurde in Zusammenarbeit mit DER PUNKT GmbH − Agentur für Design & Lösung erstellt.
Passend zum Thema ist am 10.03.2021 ein spannender Artikel von Torsten Volkmann bei der Mittelbadischen Presse erschienen. Darin geht es um den Innovationsschub für Unternehmen in der Region und die wirtschaftliche Zukunft im Allgemeinen.
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