Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die branchenübergreifend auf neue Produkte, Prozesse, Verfahren, Dienstleistungen, Geschäftsmodelle, datenbasierte Dienstleistungen sowie Service-Plattformen abzielen.
Das Programm ist auf technologiespezifische und technologieoffene Ausschreibungen ausgelegt. In den unregelmäßig erscheinenden Förderaufrufen wird die thematische Ausrichtung der jeweils aktuellen Ausschreibung (bspw. Green Tech) erläutert.
Die Vorhaben müssen auf die Erschließung neuer Marktfelder, die Erhöhung der Produktivität sowie auf die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft der Unternehmen ausgerichtet sein.
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg.
Es können Einzelprojekte sowie Verbundvorhaben durchgeführt werden.
Bei Verbundvorhaben muss die Hochschule oder Forschungseinrichtung ebenfalls den Sitz in Baden-Württemberg haben. Mit dem Projekt darf erst nach erfolgter Bewilligung begonnen werden.
Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Die Förderquote unterscheidet sich dabei je nach Größe des Unternehmens:
Forschungseinrichtungen erhalten eine Förderung von bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Es können Zuwendungen zwischen 20.000 Euro bis 1.000.000 Euro (für Einzelvorhaben) bzw. 3.000.000 Euro (für Verbundvorhaben) gewährt werden.
Projekte sollen i. d. R. eine Laufzeit von 24 Monaten ab Bewilligung nicht überschreiten.
Die Antragstellung erfolgt nach dem Stichtagsprinzip in der jeweils relevanten Ausschreibung.
Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen, die in den vergangenen zwölf Monaten bereits eine Innovationsförderung im Rahmen von Invest BW erhalten haben. Ausschlaggebend ist jeweils das Datum der letzten Bewilligung.