Seit der Gründung im Jahr 1983 beruht der Erfolg der Spitzmüller AG auf einer hohen Kundenzufriedenheit und Leistungsorientierung. Deshalb ist es für uns selbstverständlich, dass wir bei der Einbindung von nicht rückzahlbaren Zuschüssen und zinsverbilligten Darlehen zur Realisierung ihrer Entwicklungs- und Investitionsvorhaben erfolgsorientiert arbeiten. Kurz gesagt: wir bekommen unser Honorar dafür, dass Sie Geld im Zuge eines von uns unterstützten Zuschuss- oder Darlehensprojekts erhalten. Bei Finanzierungen bieten wir einen Honorarsatz ab 0,25 % des Darlehensbetrages (abhängig von Förderprogramm und Investitionssumme) an, Zuschüsse berechnen wir mit 12,5% der Zuwendungssumme. Das Erstgespräch mit einem unserer Berater mit einer umfangreichen Fördermittelanalyse ist für Sie völlig kostenfrei. Sie erhalten nach jedem Gespräch ein Maßnahmenprotokoll und ein Angebot, anhand dessen Sie eine Auftragsentscheidung treffen können. Das garantieren wir Ihnen gerne!
Dipl.-Wirtschaftsingenieurin
Teamleiterin, Mitglied der Geschäftsleitung
Sollte sich für ihr Innovations- oder Entwicklungsvorhaben ein zinsverbilligtes Darlehen als günstig erweisen, dann orientiert sich das Honorar der Spitzmüller AG an der Darlehenssumme. Abhängig vom Projektumfang erhalten Sie unterschiedliche Konditionen.
Für viele Investitionen erhalten Sie durch die Förderbanken eine Subventionierung in Form eines Tilgungszuschusses. Wir unterstützen Sie bei den Formalitäten.
Sollten Sie sich im Zuge der Beratungsleistung für die Beantragung eines nicht rückzahlbaren Zuschusses entscheiden, beträgt das Honorar der Spitzmüller AG
Unser Mindesthonorar beträgt 5.000 Euro zzgl. gesetzlicher MWSt.
In speziellen Programmen mit umfangreichen Vorarbeiten wird ggf. eine erfolgsneutrale Beteiligung des Kunden auf Tagessatzbasis erforderlich bzw. wird dann zunächst eine vorgelagerte Förderanalyse, ebenfalls auf Tagessatzbasis, angeboten. Wir berechnen einen Beratertag mit 1.500 Euro zzgl. gesetzlicher MwSt.