Gefördert werden Investitionen in digitale Technologien, in Soft- und Hardware, in Künstliche Intelligenz (KI) sowie Investitionen in die Qualifizierung der Beschäftigten zu Digitalthemen.
Zusammenfassend sind förderfähig im:
Das Ziel ist es, mehr branchenübergreifende Digitalisierungsprozesse bei kleinen Unternehmen sowie im Handwerk anzutreiben, digitale Geschäftsprozesse in Unternehmen zu verbessern, die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit zu stärken und eine höhere IT-Sicherheit in Unternehmen zu garantieren.
Eine relevante Förderung auf Landesebene ist bspw. der Digitalbonus (Bayern), den es in den Varianten Standard und Plus gibt. Beim Digitalbonus Standard ist die Förderung ein Zuschuss von bis zu 7.500 Euro. Beim Digitalbonus Plus erhalten ist die Förderung ein Zuschuss von bis zu 30.000 Euro für Maßnahmen mit besonderem Innovationsgehalt. Der Fördersatz beträgt jeweils bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Die Förderung beim Digitalbonus können kleine Unternehmen (weniger als 50 Mitarbeiter) mit Sitz in Bayern beantragen. Sie können während der gesamten Laufzeit des Förderprogramms (01.07.2024 - 31.12.2027) je einen Antrag pro Förderbereich (Digitalisierung und IT-Sicherheit) stellen, insgesamt sind also zwei Anträge möglich.
Die Förderungen werden grundsätzlich in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen gewährt. Für schon begonnene Maßnahmen kann kein Antrag mehr gestellt werden. Über den Digitalbonus hinaus gibt es weitere Fördermöglichkeiten für Ihre Digitalisierungsprojekte.
Wir beraten Sie gerne unverbindlich zu den Fördermöglichkeiten und führen Sie im Rahmen unserer erfolgsabhängigen Dienstleistung von der Projektanalyse, der Antragsstellung bis hin zum Projektabschluss.