Gefördert werden alle energetischen Maß nahmen, die zu einer Effizienzgebäude-Stufe 70 oder besser führen. Dazu gehören auch die Kosten der förderfähigen Umfeldmaßnahmen. Ebenfalls förderfähig ist die Sanierung von Baudenkmalen. Bei einer frisch sanierten Immobilie werden die Maßnahmen der energetischen Sanierung gefördert, wenn die Kosten gesondert ausgewiesen sind. Ebenfalls förderfähig ist die notwendige Fachplanung sowie die Baubegleitung durch Energieeffizienz-Experten und eine akustische Fachplanung.
Die Förderung erfolgt als Förderdarlehen mit einem Tilgungszuschuss durch die KfW und beträgt bei der Sanierung von Nichtwohngebäuden zum Effizienzhaus (je nach Effizienzklasse) zwischen 5 und 25 % der förderfähigen Kosten. Für die Sanierung eines „Worst Performing Buildings“ (WPB) erhält der Antragsteller einen zusätzlichen Tilgungszuschuss in Höhe von 10 %.
Kommunen können mit einem Zuschuss von bis zu 40 % bzw. 50% (inkl. WPB-Förderung) gefördert werden.
Antragsberechtigt sind Privatpersonen sowie Einzelunternehmen, Freiberuflich Tätige, In- und ausländische
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden, kommunale Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und Kirchen, Geschäftsbanken, Genossenschaftsbanken und Sparkassen sowie Contracting-Geber, die Energie-Dienstleistungen an Nichtwohngebäuden erbringen.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Bauantrag oder die Bauanzeige des Gebäudes zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 5 Jahre zurückliegt.
Der WPB-Bonus kann mit der Erneuerbare-Energien-Klasse (EE-Klasse), der Nachhaltig keits-Klasse (NH-Klasse) und dem Bonus für die Serielle Sanierung kombiniert werden.