Gefördert werden in einer ersten Phase Managementleistungen von ZIM-Innovationsnetzwerken wie die Erarbeitung und Weiterentwicklung der Netzwerkkonzeption, die Etablierung des Netzwerks in der Öffentlichkeit, die Erarbeitung einer technologischen Roadmap mit den FuE-Projekten der Netzwerkpartner und die Schaffung der vertraglichen Grundlage für die zweite Netzwerkphase. In der zweiten Phase dann die Umsetzung der Netzwerkkonzeption entsprechend der technologischen Roadmap sowie die Weiterentwicklung der technologischen Roadmap und Vorbereitung der Ergebnisverwertung am Markt.
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland, wenn diese entweder weniger als 500 Mitarbeiter (einschließlich verbundener oder Partnerunternehmen) haben oder wenn sie weniger als 1.000 Mitarbeitern (einschließlich verbundener oder Partnerunternehmen) haben aber mit einem kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) kooperieren.
Die Förderung ist degressiv gestaffelt. Die Förderquoten betragen 30 bis 95 Prozent der zuwendungsfähigen Projektkosten. Die maximale Zuwendung bei nationalen ZIM-Innovationsnetzwerken liegt bei 180.000 Euro in Phase 1 und bei 420.000 Euro in Phase 2. Die maximale Zuwendung bei internationalen ZIM-Innovationsnetzwerken liegt bei 220.000 Euro in Phase 1 und bei 520.000 Euro in Phase 2.
Ein nationales Innovationsnetzwerk besteht aus mindestens sechs Unternehmen, ein internationales Innovationsnetzwerk aus mindestens vier Unternehmen und zwei ausländischen mittelständischen Unternehmen sowie einer ausländischen Einrichtung, die als Partner der deutschen Managementeinrichtung fungiert.