Gegenstand der Förderung
Unterstützung innovativer Projekte bzw. FuE-Vorhaben in den Bereichen:
- Nachhaltigkeitsbewertung sowie Stärkung von Nachhaltigkeitsbewusstsein
- Nachhaltige Ernährung und nachhaltiger Umgang mit Lebensmitteln
- Entwicklung, Gestaltung u. Akzeptanz umweltschonender Gebrauchsgüter
- Erneuerbare Energien: Optimierung Bestandsanlagen/Reduktion Umweltauswirkungen
- Klima- und ressourcenschonendes Bauen
- Energie- und ressourcenschonende Quartiersentwicklung und -erneuerung
- Verminderung von CO2-Emissionen in energieintensiven Branchen
- Ressourceneffizienz durch innovative Werkstofftechnologie
- Effiziente Nutzung von Phosphor und umweltkritischen Metallen
- Reduktion von Stickstoffemissionen in der Landwirtschaft
- Schutz und Bewirtschaftung von Grundwasser/Oberflächengewässern
- Nachhaltige Naturnutzung in Nutzlandschaften u. Schutzgebieten
- Bewahrung/Sicherung national wertvoller Kulturgüter vor Umwelteinflüssen
Offene Förderthemen:
- Forschung, Entwicklung und Innovation im Bereich umwelt- und gesundheitsfreundlicher Verfahren und Produkte;
- Vorhaben zur Vermittlung bzw. Austausch von Wissen über die Umwelt
- die Bewahrung und Wiederherstellung des nationalen Naturerbes.
Antragsvoraussetzungen
- Unternehmen mit Beschränkung auf KMU (< 250 Mitarbeiter, 50 Mio. € Umsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme), kann in Ausnahmefällen aufgehoben werden.
- Fähigkeit zur Projektdurchführung im eigenen Unternehmen liegt vor.
Allgemeine Voraussetzungen für eine Förderung sind folgende Kriterien:
- Innovation: Abgrenzung vom gegenwärtigen Stand der Forschung und Technik
- Die Innovation soll für eine breite Anwendung interessant sein und sich zu marktüblichen Konditionen umsetzen lassen. Förderfähig je nach Schwerpunkt sind Weiterentwicklungen, Optimierungen und modellhafte Anwendungen
- Umweltentlastung: Erschließung neuer Umweltentlastungspotentiale
Art und Umfang der Förderung
- Zuschussförderung bis zu 50% der Projektkosten. Die Höhe richtet sich nach Projekt und Antragsteller
- Personalkosten zzgl. pauschalierten Gemeinkosten (45%), Sachkosten zzgl. Gemeinkosten 10% -75% (projektspezifische Investitionen i.d.R. anteilige Afa, Verbrauchsmaterial), Reisekosten, Aufträge an Dritte. Die Abrechnung erfolgt auf Kostenbasis (i.d.R. Unternehmen) oder Ausgabenbasis (i.d.R. Uni/Hochschule/Institute).