Gegenstand der Förderung
Softwaresysteme und Wissenstechnologien
- Usability/Gebrauchstauglichkeit, Sicherheit und Zuverlässigkeit
- Softwarebasierte eingebettete Systeme (cyber physical systems)
- Grid- und Höchstleistungsrechnen
- IT-Anwendungen in der Produktion einschließlich Servicerobotik
- Simulation, Virtual und Augmented Reality
Kommunikationssysteme; IT-Sicherheit
- Zuverlässigkeit der Netze, Robustheit und Netzsicherheit
- Netzkomponenten, insbesondere für vereinfachtes Netzmanagement (Selbst- und Rekonfigurierbarkeit, Plug&Play-Fähigkeit) und zur Steigerung der Energieeffizienz
- Sicherheit in unsicheren Umgebungen, insbesondere von mobilen Systemen;Eingebaute Sicherheit
Mensch-Technik-Interaktion für den demografischen Wandel
- Unterstützung der Beteiligung am gesellschaftlichen Leben
- Unterstützung der physischen und kognitiven Fähigkeiten des Menschen
- Systeme für ein sicheres und unabhängiges Leben zuhause
- Technische Begleit- und Führungssysteme und personalisierte Mobilitätssysteme
- Sensor- und Aktorsysteme und deren Integration
Antragsvoraussetzungen
- Einzelvorhaben von Unternehmen mit Kompetenz auf dem jeweiligen Technologiefeld
- Verbundprojekte unter Beteiligung mehrerer KMU und/oder Forschungseinrichtungen und/oder Unternehmen, welche die KMU-Kriterien nicht erfüllen, möglich. Es muss jedoch der Nutzen des Vorhabens in erster Linie den beteiligten KMU (Hersteller/Anwender) zugute kommen.
Art und Umfang der Förderung
Zuschussförderung bis zu 50% der Projektkosten bei Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft; bis zu 100% für Hochschulen, Forschungseinrichtungen und vergleichbare Institutionen.
Bewertungsstichtage: 15.04. und 15.10.