Gegenstand der Förderung
Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist ein bundesweites, technologie- und branchenoffenes Förderprogramm für mittelständische Unternehmen.
Gefördert werden FuE-Vorhaben, die
- zur Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen führen,
- den Unternehmen marktorientierte Forschung und Entwicklung ermöglichen, sowie
- ein erhebliches technisches und wirtschaftliches Risiko aufweisen.
Wesentlich für eine Bewilligung sind der technologische Innovationsgehalt sowie gute Marktchancen der geförderten FuE-Projekte.
Antragsvoraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
- mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland und
- mit weniger als 500 Mitarbeitern (einschließlich verbundener oder Partnerunternehmen).
Art und Umfang der Förderung
- Die Förderquoten für Unternehmen betragen 25 - 45% der zuwendungsfähigen Projektkosten, abhängig von Größe, Alter und Standort des Antragstellers.
- Die zuwendungsfähigen Projektkosten betragen maximal 550.000 €.
- Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
- Zuwendungsfähige Kosten sind:
- Personalkosten + Gemeinkostenzuschlag (100%)
- projektbezogene Aufträge an Dritte
- FuE-Aufträge an einen oder mehrere wissenschaftlich qualifizierte Dritte.