Gegenstand der Förderung
Förderung von Maßnahmen, die zur Energieeinsparung und zur Reduktion der CO2-Emissionen in Deutschland beitragen.
Gefördert werden Investitionen in folgenden Modulen:
- Modul 1: Querschnittstechnologien
- Modul 2: Prozesswärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien
- Modul 3: Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software
- Modul 4: Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
Antragsvoraussetzungen
Antragsberechtigt mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland sind:
- In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden
- Kommunale Unternehmen
- Freiberuflich Tätige sowie
- Contractoren, die Maßnahmen für ein antragsberechtigtes Unternehmen durchführen
Art und Umfang der Förderung
Zinssatz: ab 1,00 % (Preisklasse A, 10 Jahre Laufzeit)
Kreditbetrag: bis zu 100% der förderfähigen Kosten, in der Regel bis zu 25 Mio. € je Vorhaben.
Bereitstellungsprovision: 0,15 % pro Monat, beginnend 6 Monate und 2 Bankarbeitstage nach dem Zusagedatum.
Laufzeiten: 5, 10 bzw. 20 Jahre, mit bis zu 1, 2 bzw. 3 Tilgungsfreijahren.
Zinsbindung: 5, 10 Jahre.
Tilgungszuschuss: Im Regelfall bis zu 30% der förderfähigen Kosten. KMU erhalten zusätzlich einen Bonus in Höhe von 10%.
In Modul 2 beträgt die Förderung bis zu 45% der förderfähigen Kosten.
In Modul 4 werden maximal 500 Euro pro jährlich eingesparter Tonne CO2, für KMU maximal 700 Euro pro jährlich eingesparter Tonne CO2 gefördert.
Der Tilgungszuschuss in Modul 1 ist auf max. 200.000 Euro, in Modul 2 bis 4 auf max. 10 Millionen Euro pro Maßnahme begrenzt.
Das Programm ist bis zum 31. Dezember 2022 gültig.