Gegenstand der Förderung
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) fördert die Beschaffung von:
- Diesel-elektrischen Hybridbussen mit externer Aufladung (Plug-In-Hybridbusse),
- Batterie-elektrischen Bussen (Batteriebussen), die ohne zusätzliche Energieerzeugung im Fahrzeug rein elektrisch betrieben werden,
- Ladeinfrastrukturen im Zusammenhang mit der Anschaffung von Bussen.
Antragsvoraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen, deren Aufgabe in der Dienstleistung besteht, Personen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zu transportieren (Verkehrsbetriebe).
Ein sinnvoller Zusammenschluss mehrerer Verkehrsbetriebe zur Umsetzung eines Verbundvorhabens sind möglich.
KMU werden ausdrücklich begrüßt.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss.
Die maximal zulässige Beihilfeintensität beträgt für Plug-In-Hybridbusse und die Ladeinfrastruktur 40% der beihilfefähigen Investitionsmehrkosten.
Für batterieelektrische Busse beträgt die maximal zulässige Beihilfeintensität 80% der beihilfefähigen Investitionsmehrkosten.
Unter den beihilfefähigen Investitionsmehrkosten sind die Mehrkosten im Vergleich zu einem Einsatz konventioneller Dieselbusse zu verstehen, die zur Erreichung der Umweltziele dieses Fördervorhabens notwendig sind.
Sofern ein Investitionszuschuss an ein Unternehmen 15 Mio. Euro übersteigt, wird eine Einzelnotifizierung der Beihilfe gegenüber der EU-Kommission notwendig.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Die Projektskizzen sind in schriftlicher und elektronischer Form bis spätestens 30.04. des Jahres beim Projektträger des BMUB einzureichen. Die Förderrichtlinie gilt bis zum 31.12.2021.