Gegenstand der Förderung
Einzelbetriebliche Investitionen in materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens, z.B.
- Errichtung, Erweiterung, Umstellung oder grundlegende Rationalisierung/Modernisierung, Erwerb und Verlagerung einer gewerblichen Betriebsstätte;
- Maßnahmen zur Diversifikation oder marktwirksamen Anwendung neuer Technologien;
- Tourismus: Modernisierung, Erweiterung und Verbesserung des Angebotsspektrums, Ausbau der Beherbergung unter bestimmten Voraussetzungen;
Antragsvoraussetzungen
- Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der Industrie, des Handwerks und handwerkähnlichen Gewerbes, des Handels und des Tourismus
- Besonders gefördert werden Dienstleistungsunternehmen, die einen wichtigen Beitrag zum Strukturwandel in ländlichen Regionen leisten (v.a. produktionsnahe Dienstleistungen)
- Vorhabensbeginn nach Antragstellung
- Vorhaben müssen mit öffentlich-rechtlichen Bestimmungen übereinstimmen und Belangen des Umweltschutzes sowie der Raumordnung und Landesplanung Rechnung tragen
Art und Umfang der Förderung
- Die Förderung erfolgt als Zuschuss zu Investitionen, Lohnkosten oder Zinsen zur Verbilligung eines von der LfA gewährten Darlehens, das zur Mitfinanzierung des Vorhabens eingesetzt wird;
- Ausgaben für Anschaffung bzw. Herstellung der zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens;
- Lohnkosten, die für direkt durch das Investitionsvorhaben geschaffene Arbeitsplätze während eines Jahres anfallen;
- Durchführungszeitraum max. drei Jahre;