Ziel und Zielgruppe
Etablierte Unternehmen
Beteiligungsübernahmen erfolgen nach den EU-Richtlinien für staatliche Beihilfen auf der Basis von KMU- bzw. de-minimis-Regelungen.
KMU-Kriterien (Ausnahme Risikokapitalfonds): weniger als 250 Beschäftigte, Umsatz geringer als 50 Mio. € oder Bilanzsumme kleiner als 43 Mio. €. Außerdem darf kein Unternehmen über 25 % beteiligt sein, das diese Kriterien nicht erfüllt.
Antragsvoraussetzungen
- schlüssiges Unternehmenskonzept
- Höhe der Beteiligung orientiert sich am wirtschaftlichen Eigenkapital des Unternehmens
- Persönliche (Teil-)Garantie
- Umschuldungen und Nachfinanzierungen sowie reine Betriebsmittelfinanzierungen sind ausgeschlossen
- keine Sanierungen
Art und Umfang der Förderung
- (Teil-)Finanzierung eines Vorhabens z. B. bauliche Investitionen, Betriebsverlagerungen, Kapazitätserweiterung, Rationalisierung, Modernisierung, Markterschließung, Aufstockung des Warenlagers sowie Sortimentserweiterung.
- Veränderungen im Gesellschafterkreis und bei Erbauseinandersetzungen
- Konsolidierung bzw. Umstrukturierung (vornehmlich für neue Vorhaben)
Höchstgrenzen: stille Beteiligung bis 1 Mio. € (in Koop. mit Hausbank bis zu 2,5 Mio. € möglich)
Laufzeit: 10 Jahre, vorzeitige Rückzahlung gegen Agio möglich
Entgelte: individuell und bonitätsabhängig ab 4,75 %
Hinzu kommt eine Gewinnbeteiligung von 1,75 % p.a. bis 2,5
(Bonität 1-2) bzw. 4,0 % p.a. (Bonität 3-6)
Bearbeitungsgebühr: 1,5 % der genehmigten Beteiligung (bei gleichzeitiger Verbürgung 1,25 %)