Gegenstand der Förderung
Das Darlehensangebot besteht aus zwei Finanzierungslinien:
GuW Hessen – Gründung (ERP)
Investitions- und Betriebsmittelbedarfs im Zusammenhang mit der Existenzgründung. Außerdem Festigungsmaßnahmen innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.
GuW Hessen – Wachstum
Beispielsweise für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden, Gewerbliche Baukosten Kauf von Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen, Einrichtung oder Betriebs- und Geschäftsausstattung
Antragsvoraussetzungen
GuW Hessen – Gründung (ERP)
Antragsberechtigt sind alle Existenzgründer sowie freiberuflich Tätigen und kleinen und mittleren Unternehmen im Sinne der EU-Definition bis 5 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.
GuW Hessen - Wachstum
In diesem Förderfenster werden ausschließlich Finanzierungen von freiberuflich Tätigen und kleinen und mittleren Unternehmen im Sinne der EU-Definition ab 5 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit abgebildet.
Art und Umfang der Förderung
Bei beiden Darlehensangeboten gilt:
- Ratentilgungsdarlehen mit Laufzeiten von 5 oder 10 Jahren; Sollzinssatz ist fest für die gesamte Laufzeit
- Höchstbetrag je Vorhaben beträgt 1 Mio. Euro
- Allen Antragsberechtigten wird eine Zinsvergünstigung gewährt. Vorhaben in hessischen Vorranggebieten erhalten eine zusätzliche Zinsvergünstigung.
- Es gelten keine Mindestdarlehensbeträge; daher können auch kleine Finanzierungsbedarfe über GuW Hessen gedeckt werden